Der Sozialdienst der Justiz
Der Sozialdienst der Justiz ist eine Dienststelle beim Landgericht. In ihm sind Diplom Sozialarbeiter/ Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung in verschiedenen gesetzlich verankerten Aufgabengebieten beschäftigt.
Der Hauptsitz des Sozialdienstes der Justiz befindet sich in der Talstraße in Saarbrücken. Daneben gibt es je eine Außenstelle in Saarlouis und in Neunkirchen. Leiter der Dienststelle ist ein Vorsitzender Richter am Landgericht. Er ist gleichzeitig Leiter der Führungsaufsichtsstelle beim Landgericht Saarbrücken.
Das traditionelle Arbeitsgebiet des Sozialdienstes der Justiz ist die Bewährungshilfe. Diese hat ihre gesetzliche Grundlage im Strafrecht. Wird eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt (§ 56 StGB), so kann das zuständige Gericht entscheiden, dass der Verurteilte für die Dauer oder einen Teil der Bewährungszeit (meist zwischen zwei und fünf Jahren) der "Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers" unterstellt wird. Eine Unterstellung erfolgt in der Regel ebenfalls, wenn nach Teilverbüßung ein Strafrest zur Bewährung ausgesetzt wird.
Mit ihrer Ausbildung zum Diplom Sozialarbeiter sind die Bewährungshelfer zur Umsetzung der ihnen im § 56 d Abs. 3 StGB zugewiesenen und im Folgenden zitierten Aufgaben besonders geeignet.
"Der Bewährungshelfer steht dem Verurteilten helfend und betreuend zur Seite. Er überwacht im Einvernehmen mit dem Gericht die Erfüllung der Auflagen und Weisungen sowie der Anerbieten und Zusagen. Er berichtet über die Lebensführung des Verurteilten in Zeitabständen, die das Gericht bestimmt. Gröbliche oder beharrliche Verstöße gegen Auflagen und Weisungen, Anerbieten oder Zusagen teilt er dem Gericht mit."
Auch das Jugendstrafrecht sieht in den §§ 21-26 a JGG eine Strafaussetzung zur Bewährung vor, die regelmäßig mit der Bestellung eines Bewährungshelfers verbunden ist.
Die saarländischen Bewährungshelfer betreuen in diesem gesetzlichen Rahmen sowohl Jugendliche als auch Erwachsene in den ihnen zugeteilten Bezirken.
In der Praxis bedeutet dies, dass ein Bewährungshelfer mit den Schicksalen von Menschen von 14 Jahren bis zum Lebensende konfrontiert wird.
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Ein weiteres Aufgabengebiet des Sozialdienstes ist die Führungsaufsicht. Sie tritt bei bestimmten Delikten Kraft Gesetzes ein. Diese sind explizit im StGB aufgeführt. Dabei wird der Verurteilte einer Aufsichtsstelle unterstellt und von einem Bewährungshelfer betreut. Die praktische Arbeit unterscheidet sich nur wenig von der in der Bewährungshilfe.
Die Gerichtshilfe greift bereits im gerichtlichen Vorverfahren. Sie soll Auskünfte über die Lebensumstände eines Beschuldigten in Erfahrung bringen, die von Bedeutung für die anstehende gerichtliche Entscheidung sein können. Dazu nimmt der zuständige Sozialarbeiter im Auftrag von Staatsanwaltschaft oder Gericht Kontakt zu dem Angeschuldigten auf und fertigt mit dessen Einverständnis einen Sozialbericht. Die Gerichtshilfe wird im Saarland vom Vertreter des für den Bezirk, in dem der Beschuldigte wohnt, zuständigen Bewährungshelfer durchgeführt.
Weitere Arbeitsbereiche und Angebote des Sozialdienstes der Justiz sind die Haftentlassenenhilfe, die Haftentscheidungshilfe, die Hilfe für Zeuginnen und Zeugen im Strafverfahren sowie der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA).
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Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) - Was ist das?
Der Täter-Opfer-Ausgleich bemüht sich nach Straftaten um Aussprache, Entschuldigung, Versöhnung und Wiedergutmachung zwischen Opfer und Tätern. Bei einem gemeinsamen Gespräch wird allen Beteiligten die Gelegenheit gegeben,
- über den Vorfall zu sprechen
- nach einer Lösung des entstandenen Konflikts zu suchen
- eine Form der Wiedergutmachung zu finden, mit der alle einverstanden sind.
Das Opfer kann:
- Die eigene Betroffenheit (Ärger , Wut, Verletztheit, Ängste) in geschützter Atmosphäre aussprechen.
- Auf Fragen im Gespräch mit dem Täter eine Antwort finden.
- Dem Täter die Folgen seiner Tat deutlich machen.
- Vorstellungen über Wiedergutmachung einbringen und gemeinsam mit dem Täter nach befriedigenden Lösungen suchen.
Der Täter kann:
- Hintergründe für sein Verhalten schildern und Verantwortung für die Tat übernehmen.
- Zeigen, dass er die Gefühle der Opfer ernst nimmt.
- Durch Wiedergutmachung den angerichteten Schaden beseitigen oder mindern und zur Konfliktbereinigung beitragen.
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Ziele des Täter-Opfer-Ausgleichs:
- Verstärkte Berücksichtigung von Opferbelangen in Strafverfahren
- Rasche und zufriedenstellende Wiedergutmachung für das Opfer
- Konfrontation der Täter mit den Konsequenzen ihrer Tat durch die direkte Begegnung mit dem Opfer
- Erleichterung der Tatverarbeitung
- Aktive Beteiligung beider Parteien an der Konfliktverarbeitung und Wiedergutmachung zur Herstellung des individuellen, sozialen und gesellschaftlichen Friedens
- Positive Wirkung auf das zukünftige Verhalten des Täters
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Wie wird Täter-Opfer-Ausgleich durchgeführt ?
- Erstes Angebot des TOA an Opfer und Täter im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen
- Anregung des TOA bei der Staatsanwaltschaft durch die Polizei
- Mitteilung an den Sozialdienst der Justiz durch Staatsanwaltschaft oder Gerichte
- Kontaktaufnahme der TOA-.Mitarbeiter/innen zu den Beteiligten
- Einzelgespräche mit Opfer und Täter
- Bei Zustimmung aller Beteiligten wird ein persönlicher Kontakt zwischen Täter und Opfer hergestellt
- Gemeinsames Ausgleichsgespräch zwischen Täter und Opfer
- Aktives und eigenverantwortliches Aushandeln der Wiedergutmachung von Opfer und Täter im Ausgleichsgespräch
- Überprüfung der Einhaltung der zwischen Täter und Opfer getroffenen Vereinbarung
Abschlussmitteilung an die Staatsanwaltschaft / Gerichte über das Ergebnis der Vereinbarung
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